Sep 2011
Leerstehende Wohnungen sollten vermieden werden
WeiterlesenÄrger mit dem Finanzamt
Leerstehende Wohnungen sollten vermieden werden Steht eine Wohnung für längere Zeit leer, sei es aus Eigennutzungsabsicht oder wegen geplanter Renovierung, kann das Finanzamt auf der Matte stehen. Sollte eine ernsthafte Vermietungsbemühung in Frage gestellt werden, könnte das Finanzamt die fehlende Vermietungsabsicht bzw. die fehlende Absicht der Einkunftserziehlung unterstellen. Im Grunde genommen liegt diese zwar immer vor, denn wer lässt sich schon gerne Mieteinkünfte entgehen, jedoch gilt es trotzdem diese nachzuweisen.
Manche Mieter sind auch von negativen Mieterfahrungen geprägt. Verluste, Mietnomaden, erhöhter Renovierungsaufwand, nichtzahlende Mieter. All dies ist meist mit hohen Kosten verbunden. Eine Kaution dient hierbei zur Absicherung gegen Mietschäden, nicht jedoch als Absicherung der Mietzahlungen.

Auch auf die richtige Auswahl der Mieter kommt es an. Bei einer möbliertern Vermietung mit der HomeCompany liegt der entscheidende Vorteil darin, dass unsere Kunden meist sorgfältig ausgesuchte Mitarbeiter aus renomierten Unternehmen, Studenten oder Monteure sind. Desweiteren ist es auf diese Weise leichter eine Wohnung, die beispielsweie ohne Balkon oder an einer Hauptverkehrsstraße gelegen ist, zu vermieten. Möbliertes Wohnen auf Zeit findet immer mehr Anklang bei Menschen, die kurzfristig eine Wohnung suchen, wochenends nach Hause fahren oder viel unterwegs sind.

Die HomeCompany berät sie gern in allen Fragen rund um möbliertes Wohnen.

Aug 2011
Glühbirne vs. Energiesparlampe
WeiterlesenJeder 10. nutzt noch die Glühbirne
Glühbirne vs. EnergiesparlampeViele Verbraucher halten noch an der Glühbirne fest

Eine herkömmliche Glühbirne wandelt den Großteil des zugeführten Stromes nicht in Licht, sondern in Wärme um.

Energiesparlampen jedoch verbrauchen nicht nur weniger Strom für die gleiche Helligkeit, sie geben auch weniger davon ungenutzt als Wärme ab.
Viele lassen sich von den höheren Anschaffungskosten der Energiesparlampe abschrecken, auf die gesamte Lebensdauer jedoch gesehen, welche länger ist als die der Glühbirne, spart die Energiesparlampe Strom.

Trotzdem beharren viele Deutsche auf der Glühbirne. Fast die Hälfte der Verbraucher wollen diese erst ersetzen sobald die Glühbirne nicht mehr funktioniert.

Seit 2009 verabschieden sich die 100- und 75-Watt Glühbirnen langsam vom Markt, ab 2011 auch die 60-Watt Lampe.

Wenn die Birne kaputt ist...

Wenn die Energiesparlampe mal zerbricht sollte dringend gelüftet werden. Durch den austretenden Quecksilberdampf können Gesundheitsrisiken entstehen. Deshalb sollte das Fenster danach für mindestens 15 Minuten offen bleiben.


Dec 2010
Studie belegt:
WeiterlesenIn westdeutschen Städten ist Wohnraum knapp
Studie belegt:Eine aktuelle Umfrage von Immobilienscout24 zeigt, dass Münchner, Hamburger und Stuttgarter es bei der Wohnungssuche besonders schwer haben. "Es gibt genügend Wohnraum für alle." - Während dieser Aussage fast 40 Prozent der Leipziger Mieter zustimmen, kann den Satz gerade einmal 1 Prozent der Münchner unterschreiben. Auch in Stuttgart und Hamburg sieht es düster aus, was das Wohnungsangebot betrifft (3 bzw. 4 Prozent Zustimmung). Hingegen ist die Wohnungssuche in Leipzig, Berlin, Dresden und Hannover relativ einfach.

Zusammengefasst lassen sich die Ergebnisse so deuten: In westdeutschen Städten ist Wohnraum knapp, im Osten ist die Wohnungssuche hingegen relativ einfach. Hannover bildet die Ausnahme: Die Landeshauptstadt Niedersachsens ist die einzige Stadt in den alten Bundesländern, in der die Bewohner ausreichend Wahlmöglichkeiten bei der Suche nach einem neuen Zuhause haben.

Top-Städte-Ranking:

Das Wohnungsangebot in der Stadt ist gut oder sehr gut.
(Zustimmung in Prozent)
1. Leipzig (84 Prozent)
2. Hannover (68 Prozent)
3. Berlin (67 Prozent)
4. Dresden (67 Prozent)
5. Düsseldorf (42 Prozent)
6. Frankfurt (40 Prozent)
7. Köln (34 Prozent)
8. Stuttgart (22 Prozent)
9. München (19 Prozent)
10. Hamburg (18 Prozent)

Flop-Städte-Ranking:

Das Wohnungsangebot in der Stadt ist schlecht oder sehr schlecht.
(Zustimmung in Prozent)
1. München (54 Prozent)
2. Hamburg (54 Prozent)
3. Stuttgart (50 Prozent)
4. Köln (36 Prozent)
5. Düsseldorf (28 Prozent)
6. Frankfurt (28 Prozent)
7. Berlin (15 Prozent)
8. Dresden (7 Prozent)
9. Hannover (7 Prozent)
10. Leipzig (6 Prozent)

Für die aktuelle Studie befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag von ImmobilienScout24 1.008 Mieter. Die Befragung wurde im Oktober 2010 durchgeführt und ist repräsentativ hinsichtlich Alter und Geschlecht der Umfrageteilnehmer.


Oct 2010
Eis und Schnee
WeiterlesenWann und wo Vermieter bzw. Mieter streuen und fegen müssen
Eis und Schnee(dmb) Verantwortlich für die Streu- und Räumpflichten im Winter sind nach den Ortssatzungen der Städte die Anlieger, das heißt die Hauseigentümer und Vermieter. Soweit sie für diese Arbeiten professionelle Winterdienste oder einen Hausmeister beauftragen, sind die entstehenden Kosten Betriebskosten. Bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag müssen Mieter die Kosten zahlen. Zulässig ist auch, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass die Winterpflichten auf die Mieter des Hauses übertragen werden. Ohne entsprechende Vertragsregelungen, so der Deutsche Mieterbund (DMB), müssen Mieter nicht streuen und fegen, auch nicht die Erdgeschossmieter.

Wer für die Winterpflichten verantwortlich, muss in erster Linie den Eingangsbereich sowie die Bürgersteige und Gehwege vor dem Haus räumen und streuen. Hier reicht es aus, wenn eine 1,00 bis 1,20 Meter breiter Streifen geräumt wird, so dass zwei Fußgänger an einander vorbei können. Soweit noch andere Wege zu räumen sind, zum Beispiel zu Mülltonnen oder Parkplätzen, reicht ein etwa halb so breiter Streifen aus.

Im Winter gilt der Grundsatz, streuen bei Glatteis ist wichtiger als Schnee fegen. Die Winterpflichten beginnen im Regelfall morgens um 7.00 Uhr und enden abends um 20.00 Uhr. Vor 7.00 Uhr können Passanten normalerweise nicht darauf vertrauen, dass gestreut ist. Notfalls muss auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden. Bei Dauerschneefall muss allerdings nicht nonstop gearbeitet werden, wenn dies völlig sinn- und zwecklos wäre. Sobald sich die Wetterlage aber beruhigt, muss mit den Arbeiten begonnen werden.

Wer als Mieter vertraglich verpflichtet ist, zu streuen und zu fegen, muss die Arbeiten auch erledigen. Berufstätigkeit oder Urlaub oder Krankheit entschuldigen nicht. Notfalls müssen Mieter dann für eine Vertretung sorgen.


May 2010
Meldepflicht wird gelockert
WeiterlesenIn Baden Württemberg soll die Meldepflicht von kurzen Aufenthalten gelockert werden.
Wer bisher innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich schon bei einem Aufenthalt von 2 Monaten am neuen Wohnort melden. Die Landesregierung plant dies zu lockern: Künftig soll die Anmeldung erst bei einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten Pflicht sein.

Wer für kurze Zeit aus dem Ausland nach Baden Württemberg zurückkehrt, muss sich künftig erst ab einer Aufenthaltsdauer von zwei Monaten melden.Das ist bisher bereits ab einem Monat notwendig.

Vor allem Arbeitnehmern sollen damit der berufsbedingte Aufenthalt außerhalb der Heimat erleichtert werden.

Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf dieser Website der Landesregierung.


Apr 2010
Rechtsanspruch
WeiterlesenAnspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung
RechtsanspruchAnspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar! Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist.

Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar. Bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt es sich um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung. Diese Pflicht erschöpft sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens, sondern geht dahin, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung kann während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entsteht während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu.

*§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

BGH. 17.02.2010 VIII ZR104/09

Mar 2010
Aktuelles BGH-Urteil
WeiterlesenBei einer Mieterhöhung ist die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße entscheidend
Mieter müssen Wohnflächenabweichungen bis zehn Prozent akzeptieren

Recklinghausen, September 2009 - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich Vermieter bei Mieterhöhungen nicht unbedingt auf die tatsächliche Wohnungsgröße beziehen müssen. Sie können sich auf die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche beziehen, sofern die Flächenabweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt (BGH VIII ZR 205/08).

Viele Mieter gehen sicherlich davon aus, dass die Miete, die sie monatlich an Ihren Vermieter bezahlen,sich exakt an ihrer Wohnfläche orientiert. Wenn sich in der Vergangenheit herausstellte,dass die Wohnfläche kleiner ist, als im Mietvertrag festgehalten, wurde der Vermieter unterrichtet und in bestimmten Einzelfällen konnte eine Rückforderung geltend gemacht werden. "Durch das aktuelle BGH-Urteil ist es sehr viel schwieriger geworden, bei einer Flächenabweichung den Differenzbetrag geltend zu machen. Faktisch ist das nur noch möglich, wenn die Differenz zehn Prozent oder mehr aufweist" weiß Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbund e.V.


Pressemitteilung vom September 2009 Deutscher Mieterschutzbund

Jul 2009
Einbruch: Sicherung von Wohnung und Häusern
WeiterlesenSicherung von Wohnung und Häusern gegen unbefugtes Eindringen
In unseren eigenen vier Wänden fühlen wir uns geborgen und sicher. Um so fataler, wenn Unbekannte ohne unser Wissen und Wollen in diese beschützende Privatsphäre eindringen. Ein Einbruch in die eigenen vier Wänden bedeutet für die meisten Menschen einen großen Schock. Mehr noch als der materielle Schaden ist es häufig das zerstörte Sicherheitsgefühl, was den Betroffenen so schwer zu schaffen macht und nicht selten schwere psychische Fogen hat. Dabei kann man sich mit relativ geringem Aufwand davor schützen, wie die Erfahrungen der Polizei zeigen. Aber auch richtiges Verhalten und nicht zuletzt aufmerksame Nachbarn verhindern wirkungsvoll Einbrüche.

Illusion 1
Wer soll bei mir schon einbrechen?
»Gelegenheit macht Diebe«. Wo eine günstige Gelegenheit besteht,wird von ihr Gebrauch gemacht!

Rund 150 000 Einbrüche registriert die Polizei jährlich, Tendenz steigend. Dabei handelt es sich bei den Tätern beileibe nicht immer um Vollprofis, wie man ihnen in Filmen begegnet, sondern in der Regel um Kleinkriminelle, die buchstäblich auf die schnelle Mark aus sind, insbesondere bei der Beschaffungskriminalität von drogenabhängigen Personen. Häufig wird es ihnen aber auch wirklich zu einfach gemacht. Bei den meisten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und bei den meisten Einfamilienhäusern fehlen selbst allereinfachste einbruchhemmende Sicherheitsvorkehrungen.Natürlich wäre es wesentlich besser, wenn diese im Rahmen eines Neubaus oder eines kompletten Umbaus erfolgen würden, denn die Nachrüstung ist je nach Anwendungsbereich häufig weniger wirksam als ein Komplettsystem, bei dem alle Komponeneten aufeinander abgestimmt sind. Aber eine Nachrüstung ist in jedem Falle besser als gar nichts! Alle – Hauseigentümer, Vermieter und Mieter – sollten ein ureigenes Interesse daran haben, ihr Eigentum zu schützen. Mieter sollten mit ihren Vermietern geeignete Maßnahmen besprechen, Vermieter sollten´für entsprechende Maßnahmen offen sein.

Illusion 2
Wer rein will,kommt auch rein!
Ziel aller Sicherungsvorkehrungen ist es, dem Einbrecher so viel Widerstand entgegenzusetzen, dass er von seinem Vorhaben abläßt. In den meisten Fällen sucht ein Einbrecher sich andere Ziele, wenn er mehr als 2 Minuten vergeblich versucht hat ,einzubrechen.

Denn der positive Efekt solcher Maßnahmen ist meist wesentlich höher, als sich in den reinen Kosten dafür ausdrückt. Und für Vermieter ist eine gut gesicherte Wohung auch ein treffendes Argument für eine profitable Weitervermietung.
Ganz wichtig: Sicherheitssysteme entfalten nur dann ihre volle Wirkung, wenn alle Komponenten hundertprozentig aufeinander abgestimmt sind. Hier ist der Fachmann gefragt! Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen beraten kostenlos und sogar direkt vor Ort über die am besten geeigneten und damit kostengünstigsten Maßnahmen. Machen Sie von diesem Angebot unbedingt Gebrauch, bevor Sie von einem Fachbetrieb irgendwelche Sicherungssysteme installieren lassen.

Illusion 3
Bei mir gibt ’s doch nichts zu stehlen!
Viele unterschätzen den Wert ihres Besitzes. Die meisten Einbrüche gehören zur sog.»Beschaffungskriminalität«. In jedem Haushalt findet sich für solche Einbrecher lohnende Beute.

Mehrfamilienhäuser
Grundsätzlich kann jeder Opfer eines Einbruchs werden. Die Hoffnung, dass es immer nur die anderen trifft, ist trügerisch. Im Mehrfamilienhaus sind besonders Wohnungen im Erdgeschoß gefährdet wegen der guten Erreichbarkeit durch Wohnungstüren, vor allem aber auch durch Fenster und Terrassentüren an eigentlich allen Hausseiten. Denn Einbrecher benutzen Fenster ebenso gerne wie Türen. Aber auch Wohnungen im 1.Obergeschoß sind keinesfalls sicher, wenn zum Beispiel über Balkone Zugang besteht oder sonstige Aufstiegshilfen wie Gartenmöbel, Leitern oder Mülleimer verfügbar herumstehen. Abgelegene Wohnungen in den oberen Etagen sind gefährdet, weil dort am wenigsten »Treppenhausverkehr« stattfindet und der Einbrecher dort meist ungestört seiner Tätigkeit nachgehen kann.

Illusion 4
Ich hab doch eine Alarmanlage!!
Prima! Dann weiß man zumindest, wann es passiert.V erhindern können Alarmanlagen oder Einbruchmeldesysteme die Tat aber nicht. Mechanische Sicherungsvorkehrungen werden durch Alarmanlagen nicht ersetzt, sondern ergänzt.

Über individuelle Sicherungsmaßnahmen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung beraten Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen kostenlos und neutral. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle erfahren Sie unter http://polizei.propk.de

Illusion 5
Ich bin doch versichert!
Hoffentlich! Dafür ist nämlich die Hausratversicherung zuständig. Sie haben doch wirklich eine? Und sind Sie nicht vielleicht unterversichert, wie viele Versicherungsnehmer? Geliebte Erinnerungsstücke ersetzt auch die Versicherung nicht. Von dem verlorenen Sicherheitsgefühl und den traumatischen psychischen Folgen ganz abgesehen.

Einfamilienhäuser
Einfamilienhäuser sind durch ihre freie Lage gefährdet: Hier gilt es, neben mechanischen Sicherungen durch eigene Vorsichtsmaßnahmen und richtiges Verhalten weitere Vorsorge zu treffen.

Vorsorge durch richtiges Verhalten
Mechanische Sicherungen sind unverzichtbar zur Vorsorge, aber ebenso auch unser Verhalten. Die besten Schutzvorkehrungen helfen nichts, wenn man dem Täter durch falsches Verhalten signalisiert, dass man nicht zu Hause ist und er so bei uns ungestört zulangen kann. Nur wer zu erkennen gibt, dass ein Einbruchversuch zwecklos oder doch sehr riskant ist, verhindert auch durch sein Verhalten wirkungsvoll Einbruchsversuche. So sollte man auch bei Abwesenheit stets den Eindruck erwecken, dass das Haus oder die Wohnung belebt ist. Heruntergelassene Rolläden am Tage zeigen schon von weitem an, dass die Bewohner offenbar abwesend sind. Wild wuchernde Bepflanzung in der Umgebung des Hauses insbesondere an einbruchgefährdeten Stellen, überquellende Briefkästen, ungehinderter Zugang zum Grundstück, fehlende Außenbeleuchtung bei Nacht und – danach suchen übrigens auch Einbrecher – im Außenbereich versteckte Haustürschlüssel (!) sind Hinweise darauf, dass die Hausbesitzer insgesamt wenig aufmerksam sind für ihr Eigentum und dafür, was damit passiert.
Eine komplette Einfriedung des Grundstücks mit Sprechanlage am stets geschlossenen Grundstückstor, vielleicht sogar eine Kamera, Bewegungsmelder, die nachts auf Schritt und Tritt dem Besucher leuchten, beleuchtete Zugangswege, sorgsam geschnittener Pflanzenbewuchs an neuralgischen Punkten des Grundstücks und gute Einsehbarkeit auf das Haus von allen Seiten erwecken insgesamt den Eindruck von Aufmerksamkeit und Achtsamkeit. Dass darüber hinaus Außensteckdosen nur von innen zu schalten sind, Kellerschächte und -fenster, WC- und andere Fenster vielleicht deutlich sichtbar mit einem soliden Gitter versehen sind, Nebeneingänge auch von der Garage zum Haus genau so gesichert sind wie alle anderen Zugänge, rundet das Bild insgesamt ab. An solchen Häusern wird sich ein Einbrecher erfahrungsgemäß eher seltener vergreifen.

Quelle: Immobilienforum Deutschland

Jun 2009
Rauchmelder
WeiterlesenKleine Helfer mit großer Wikrung
RauchmelderSie haben eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Hausratversicherung, eine Wohngebäudeversicherung, eine Krankenversicherung. Haben Sie auch lebensrettende Rauchmelder in Ihrer Wohnung?

Der Mensch sichert sich gegen viele Unwägbarkeiten des Lebens ab. Im Wagen legen die meisten Menschen ihren Sicherheitsgurt an, sie überqueren die Straßen nicht ohne nach rechts und links zu sehen und sie verschließen nachts aus Sicherheitsgründen die Wohnungstür. Bei aller Vorsicht verdrängen die meisten Menschen eine große Gefahr aus ihrem Bewusstsein: den Wohnungsbrand. Jährlich brennt es in deutschen Haushalten bis zu 200 000-mal, dabei sterben knapp 600 Menschen und 60 000 Menschen entkommen nur mit knapper Not der häuslichen Brandfalle. Ursache ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Und Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Kleine Helfer mit großer Wirkung
Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Zeichen funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale. Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Beim Erwerb sollte auf das VdS-Siegel geachtet werden. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt. Per Funk können mehrere Rauchmelder untereinander vernetzt oder mit einer Zentrale verbunden werden.

So leicht installieren Sie Rauchmelder
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen. Als Richtlinie für den Mindest- und den erweiterten Schutz finden Sie in dieser Rubrik als Beispiele eine Kleinwohnung, eine 3-Zimmer-Wohnung und ein mehrstöckiges Wohnhaus. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

Befestigen Sie Rauchmelder
- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze;
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude).


Text und Abbildungen entstammen der Kampagne »Rauchmelder retten Leben«
Quelle: Immobilien-Forum Deutschland

Apr 2009
Richtiges Lüften
WeiterlesenFragen und Antworten
1. Ist wenig Lüften gesundheitsschädlich?
Wer auf Natürlichkeit und Umweltfreundlichkeit bei der Wohnungsausstattung und bei Putzmitteln usw. achtet, kann sich am empfundenen Frischluftbedarf orientieren, wenn die Bausubstanz so weit in Ordnung ist, dass die sich einstellende Raumluftfeuchtigkeit nicht zu Schimmelbildung führt.

2. Müssen Außenwände »atmen« können?
Wenn man unter »Atmung« versteht, dass Luft oder insbesondere Wasserdampf gut durch die Außenwand diffundieren können muss, kann diese Frage eindeutig mit Nein beantwortet werden. Beim Gebrauch des Begriffs »atmende Wände« wird oftmals der Eindruck erweckt, dass ein großer Teil des Luftaustauschs zwischen drinnen und draußen über die Wände stattfindet. Auch bei einem bekanntermaßen gut »atmungsfähigen« Ziegelmauerwerk macht die Wasserdampfdiffusion jedoch nur 2 bis 5 % der über normale (Fenster-)Lüftung abgeführten Feuchtigkeitsmenge aus. Das sogenannte »Atmen« der Wand findet nur in den ersten 1 bis 2 cm der Wandinnenseite statt.

3. Welche Oberflächen fördern Raumklima?
Oberflächen können überschüssige Feuchtigkeitsmengen aufnehmen. Diese Sorptionsfähigkeit ist bei porösen Materialien am besten, bei unbehandeltem oder diffusionsoffen lasiertem Holz gut und bei mineralischen Kalk- und Lehmputzen zufriedenstellend. Ungünstig wirken sich aus Lack- und Ölfarbenanstriche, alle Kunststoffoberflächen, Oberf lächen aus synthetischen Textilien, keramische Fliesen und Zementputze. Dies gilt insbesondere für die Abpufferung von Feuchtigkeitsspitzenwerten in Küche und Bad und bei starker Belegung von Wohnräumen.

4. Unbeheiztes Schlafzimmer durch Öffnen der Tür zu den beheizten Wohnräumen »temperieren «?
Auf keinen Fall!Die großen Luftfeuchtemengen werden von der kühleren Schlafzimmerluft nicht aufgenommen, sondern kondensieren an den Außenwänden. Wer nachts bei geschlossenem Fenster schläft, muß außerdem Folgendes beachten: Eine einfache morgendliche Stoßlüftung reicht nicht aus, um die von aufnahmefähigen Oberf lächen absorbierte Feuchtigkeit abzuführen. Hier sollte man nach dem Aufstehen erst kurz lüften, dann den Raum bei wieder geschlossenem Fenster 5 bis 10 Min. anheizen (Heizkörper wieder abdrehen!). Erst etwa eine Stunde später (z.B.nach dem Frühstück) kurz und kräftig durchlüften. Bei hoher Luftfeuchte und ungünstiger Witterung den Vorgang (bei geschlossener Schlafzimmertür!) einige Male wiederholen.

5. Badezimmer dauernd lüften?
Bloß nicht! In Bädern entstehen die größten Feuchtigkeitsbelastungen in der ganzen Wohnung. Da Bäder in der Regel jedoch gut geheizt werden, ist die Gefahr der Kondensation an kalten Oberf lächen meist wesentlich geringer als z.B. in Schlafzimmern. Wegen der Feuchtabsorption in porösen Oberflächen (Putz,Holz,Handtücher) sollte aber sofort nach dem Duschen oder Baden gelüftet werden,damit der Feuchtigkeit möglichst wenig Zeit bleibt, zu tief in die Materialien einzudringen. Dabei gilt: Tür zum übrigen Wohnraum schließen!

6. W ie soll man Kellerräume richtig lüften?
Für die winterliche Kellerbelüftung gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für Wohnräume: Je kälter es draußen ist, desto besser wirkt die Entfeuchtung durch Lüftung. Die kritischste Zeit beginnt für die Kellerbelüftung im späteren Frühjahr, dann, wenn in den Kellerwänden noch die Winterkälte steckt, draußen aber schon recht warmes Wetter mit entsprechend hoher absoluter Luftfeuchtigkeit herrscht. Dann setzt sich die Feuchtigkeit an den Kellerwänden ab. Im Sommer gilt für Keller, aber auch andere kühle Nebenräume: Am besten nur nachts lüften, dann ist die Außenluftfeuchte am geringsten.

7.Bei Regen lüften?
Im Winter ja. Raumluft hat z.B . bei 20 °C und 60 % relativer Luftfeuchte einen absoluten Wasserdampfgehalt von 10,2 g/m2 . Bei einer Temperatur von weniger als +12 °C ist auch »gesättigte« Außenluft (100 % rel. Luftfeuchte) absolut trockener als die Raumluft im Beispiel.

8. Ist Schlafen bei offenem Fenster Energieverschwendung?
Die erhöhten Wärmeverluste lassen sich in Grenzen halten, wenn Folgendes beachtet wird: kein Durchzug, also Schlafzimmertür schließen und am besten mit einer Fugendichtung versehen. In der Heizperiode reicht auch bei Windstille maximal ein gekipptes Fenster. Je kälter es draußen wird, desto kleiner kann die Fensteröffnung sein, um den gleichen Effekt zu erzielen. In Haushaltsgeschäften gibt es für ein paar Euro Feststeller, mit denen sich der Kippgrad des Flügels stufenlos einstellen lässt!

Kurzüberblick
- Badezimmertüren nach dem Duschen/Baden geschlossen halten.Luftfeuchtigkeit direkt nach draußen lüften.
- Türen zwischen Räumen mit mehr als 4 °C Temperaturdifferenz geschlossen halten.
- Kellerräume eher im Winter lüften.
- Keine Schränke und große Bilder an ungedämmte Außenwände.
- Beim Schlafen mit geöffnetem Fenster Schlafzimmertür geschlossen halten.
- Das ungeheizte Schlafzimmer im Winter nicht durch Öffnen der Tür zu einem beheizten Raum temperieren.
- Schlafzimmer über den Tag mehrmals kurz per Stoßlüftung lüften. Die von jedem Schläfer pro Nacht abgegebenen Feuchtemengen werden von Textilien und Möbeln langsam wieder an die Innenluft abgegeben.
- Auch Zimmerblumen und das Wäschetrocknen in der Wohnung sind eine Feuchtigkeitsquelle. Beim Lüften unbedingt berücksichtigen.
- Kein langes Dauerlüften!!Die Luft wird nach einem kompletten Wechsel nicht mehr besser, aber die Oberf lächen (z.B. Wände) kühlen aus.

Quelle: Immobilien-Forum Deutschland

Feb 2009
Bautätigkeit
WeiterlesenWohnungsneubau verlagert sich zurück in die Zentren
Neue amtliche Statistiken zur Bautätigkeit in Deutschland Die Bautätigkeit konzentriert sich immer mehr auf die Zentren der wirtschaftlichen Entwicklung - also dorthin, wo die Per­spektiven für Arbeitsplätze und Einkommen am günstigsten sind. Wie LBS Re­search aus der amtlichen Genehmigungs­statistik ableitet, hat sich der Neubau vor allem außerhalb der Ballungsräume schwach entwickelt. Dagegen wurden 2007 in den neun wichtigsten westdeut­schen Ballungszentren nur 4,7 Prozent weniger Wohneinheiten genehmigt als 2003. Außerhalb der Zentren und ihrem Umland machte der Rückgang in West­deutschland in nur vier Jahren allerdings 48,3 Prozent aus.

Als Ballungsräume erfasst die Statistik die Städte Hamburg, Bremen, Hannover, Stuttgart, Nürnberg und München mit ih­rem Umland sowie die Gebiete Rhein-Ruhr, Rhein-Main und Rhein-Neckar. Au­ßerhalb dieser Regionen haben sich in den letzten vier Jahren über drei Viertel des Wohnungseinbruchs in Westdeutsch­land abgespielt, der insgesamt von 251 500 auf 154 700 Genehmigungen zu­rückging. Damit entfallen mittlerweile auf die Ballungsräume 47,9 Prozent des Wohnungsneubaus, 9 Prozentpunkte mehr als noch im Jahre 2003.

In diesen Wirtschaftszentren werden in­zwischen fast so viele Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhausern (32000) errich­tet wie Geschosswohnungen (34400). Da­bei gibt es auch innerhalb der Ballungs­räume durchaus signifikante Unterschie­de: Wahrend in den Kernstädten doppelt so viele Wohneinheiten auf der Etage ent­stehen wie in Eigenheimen, kommen Letz­tere im unmittelbaren Umland auf das An­derthalbfache der Geschosswohnungen. In manchen Kernstädten - Hamburg und im Gebiet Rhein-Main - liegen die Eigen­heimgenehmigungen 2007 sogar über den Zahlen des Jahres 2003.

Nach Auffassung der LBS-Immobilienexperten darf der Weg nicht zurück in weiter entfernte, periphere Gebiete führen. Der Wohnungsbau folgt immer deutlicher dem Wachstum der vielen regionalen Zentren mit ihrem Arbeitsplatzangebot. Alle Ana­lysen zeigen zudem, dass die Menschen mehr denn je darauf achten, zwischen Ar­beitsplatz und Wohnung keine allzu gro­ßen Entfernungen in Kauf zu nehmen.


Quelle: LBS Research / Immobilien-Forum Deutschland 13/2008

Feb 2009
Die HomeCompany geht in die Hauptstädte Europas
WeiterlesenGuter Service und vielfältiges Angebot nun auch in den Metropolen
Was haben Eiffelturm (1889) und Big Ben (1854) gemeinsam? Beide Sehenswürdigkeiten befinden sich in europäischen Hauptstädten, beide wurden im 19. Jahrhundert erbaut und werden jährlich von circa 6 Millionen Interessierten besucht - doch das ist noch lange nicht alles: Eiffelturm und Big Ben sind Wahrzeichen der Städte Paris und London, die die HomeCompany ab 2008 für sich erschließt.

Beide europäischen Metropolen werden ab sofort von der HomeCompany betreut. Mit den neuen Niederlassungen möchten wir unsere Präsenz in Europa ausweiten und unser Standort-Netzwerk erweitern. Unsere Büros bieten die komplette Dienstleistungspalette an: angefangen bei Ferienwohnungen über möblierte Kurzzeitunterkünfte bis hin zu langfristig mietbarem möbliertem Wohnraum. Wir betreuen unsere Kunden in den jeweiligen Landessprachen und selbstverständlich auch auf Deutsch. Durch die Zusammenarbeit mit namhaften Immobilienportalen erreichen wir zahlreiche potenzielle Kunden und finden für Sie den Mieter Ihres Vertrauens. Suchen Sie eine möblierte Wohnung für eine Übergangszeit in London oder Paris, oder haben Sie eine Wohnung in einer der beiden Metropolen, die Sie nur für einige Monate oder ein Jahr vermieten wollen? Wir helfen Ihnen, teuren Leerstand zu vermeiden. Natürlich in derselben Qualität, die Sie von uns auch in Deutschland seit vielen Jahren gewohnt sind.

Unser professionelles Team sucht für Sie in Paris oder London auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt Wohnraum auf Zeit oder, falls Sie selbst über eine Wohnung verfügen, einen passenden und solventen Zeitmieter. Wir kümmern uns um den Zeitmietvertrag, um Inventarlisten, um ein Einzugs- und Auszugsprotokoll und die Endreinigung Ihres Objekts. Mit über 55 Filialen national und international beraten wir Sie seit nunmehr 20 Jahren kompetent und zuverlässig.
Paris ist nicht nur das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der französischen Republik, sondern eine echte Stadt von Welt, in der Menschen aller Länder zur kulturellen Vielfalt beitragen. Die Stadt Paris hat 2,3 Mio. Einwohner,der Großraum Paris etwa knapp 11 Mio. Einwohner. Bei dieser Größe ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Bei einem durchschnittlichen Tagesmietpreis von 58,30 Euro möchten wir den Suchenden motiviert und voller Tatendrang unterstützen.

London ist die weltoffenste Stadt Europas, eine Metropole, die vor Lebenslust sprüht. Verglichen mit Paris liegt London deutlich über dem dortigen durchschnittlichen Tagesmietpreis, in den beliebtesten Gegenden zahlt man bis zu 82,70 Euro pro Tag (laut IVG Immobilien-Barometer 2006). In der Stadt leben rund 8 Millionen Menschen. In London suchen viele internationale Fachkräfte kurz- und langfristig funktional oder exklusiv ausgestatteten möblierten Wohnraum.


Quelle: Immobilien-Forum Deutschland 13/2008

Jan 2009
Energieeinsparung: Heizkörper selbst entlüften
WeiterlesenSinnvoll heizen und Energie sparen
Energieeinsparung: Heizkörper selbst entlüftenWenn ein Heizkörper nicht mehr überall richtig warm werden will oder Geräusche von sich gibt, dann befindet sich meistens Luft in ihm. Sie verhindert, dass heißes Wasser den Heilkörper gleichmäSig und vollständig durchfließen kann. Dadurch verringert sich die Wärmeabgabe und die Heizung benötigt mehr Energie, um die gewünschte Zimmertemperatur zu erreichen - falls sie es überhaupt schafft. Ein Entlüftung der gesamten Heizungsanlage ist recht aufwändig und eher Sache des Fachmanns, aber das einfache Intlüften der Heizkörper kann von jedem Laien leicht selbst vorgenommen werden. Die meisten Heizkörper besitzen Entlüftungsventile, die mit einem Entlüftungsschiüssel (Baumarkt!) aufgedreht werden.

Richtig entlüftet wird die Anlage nur bei ausgeschalteter Anlage (Pumpe). Ansonsten würde die Pumpe die Luf tim System immer wieder mit umwälzen. Aber für das schnelle Ergebnis reicht die Entlüftung bei laufender Heizung.

1. (Thermostat)ventil ganz aufdrehen

Damit Wasser der entweichenden Luft nachfließen kann, muss das Thermostatventil ganz aufgedreht werden.

2. Flüssigkeit auffangen

Halten Sie ein höheres Gefäß (z. B. Trinkglas) unter das Entlüftungsventil, so dass das nachlaufende Wasser direkt in dasGefäß laufen kann. Ein höheres Gefäß darum, weil das Wasser mit etwas Druck herauskommt und ein zu flaches Gefäß überschwemmen könnte.

3. Entlüftungsventil vorsichtig öffnen

Öffnen Sie das Entlüftungsventil langsam und vorsichtig. Halten Sie es so lange geöffnet, bis nur noch Wasser (und keine Luft mehr) herauskommt. Aber entleeren Sie nicht gleich das gesamte Heizsystem! Achtung: Das austretende Wasser kann sehr heiß sein!

4. Entlüftungsventil schliessen

Schließen Sie das Entlüftungsventil wieder und vergewissern Sie sich, dass kein Wasser mehr aus dem Heizkörper nachläuft.
Wiederholen Sie diese Prozedur für alle Heizkörper in Ihrer Wohnung. Schauen Sie anschlieStndam Druckmesser Ihrer Heizungsanlage nach, ob sich noch genügend Wasser im Heizsystem befindet. Falls nicht, mtiss nachgefüllt werden. Dabei sollte allerdings so wenig Luft wie möglich erneutin das System gelangen.


Quelle: Immobilien-Forum Deutschland 11/2008

Jan 2009
Stromsparen
WeiterlesenTips um den Stromverbrauch effizient zu reduzieren
StromsparenEin millimetergroßer Hochspannungschip könnte das Strom Sparen einfacher und komfortabler zugleich machen. Er passt in jedes Elektrogerät oder in jede Steckdose. Er arbeitet direkt mit dem 230-Volt-Netzstrom. Das biete viele Möglichkeiten und Sparpotenziale, meint Ludger Hovestadt, Professor an der ETH Zürich und Mitentwickler des neuen Chips für die digitale Informationsübertragung über die existierende Stromleitung. Der Chip macht den Strom schlau und spart dadurch, denn nach Hovestadts Ansicht könnten Elektrogeräte viel sparsamer werden. Noch immer werden viele elektrische Geräte rückständig gesteuert. Sie lassen sich nur ein- und ausschalten oder höchstens in Stand-by-Betrieb. Das verbraucht oft mehr Strom, als es einspart.

Prof. Ludger Hovestadt macht eine Lampe an: "Schauen Sie sich die Lampe an. Ich kann die nur an- und ausmachen. Mehr kann diese Lampe nicht. Einen Fernseher stelle ich in Stand-by, und der braucht nach wie vor drei bis 20 Watt, was vier bis dreißig Euro pro Jahr bedeutet, so dass Leute nachts anfangen, den Stecker zu ziehen. Wir haben uns zum Ziel gemacht, Strom nicht länger dumm sein zu lassen. Wir haben diesen Chip entwickelt, der in jedes elektrische Gerät eingebaut wird, so dass die Geräte im Team arbeiten, um Energie zu sparen und das Leben komfortabler zu machen."

Der "digitalSTROM"-Chip steuert und schaltet Geräte im Team oder einzeln. Er kann zukünftig auf billige Stromtarife reagieren und beispielsweise die Waschmaschine erst dann anschalten, wenn es billig ist. Er erhält sogar, wenn notwendig, die Stand-by-Funktion aufrecht, verbraucht dabei aber nur unter 0,3 Watt. Er kann, mit entsprechender Software, sofort alle Stromverbraucher sichtbar machen und deren Stromverbrauch anzeigen. Wer einen intelligenten Stromzähler hat, kann alle Funktionen von Digitalstrom darüber steuern, messen und schalten. Zudem lassen sich bestehende Geräte schrittweise umrüsten.

Hovestadt gründete 2007 eine Non-Profit-Organisation, die "digitalSTROM.org" an der Eidgenössisch Technischen Hochschule Zürich. Ziel ist es, eine Allianz aus Forschungseinrichtungen, Organisationen und Industriefirmen zu schaffen, um möglichst viele unterschiedliche Geräte und somit jeden Haushalt mit intelligenten elektrischen Geräten mit diesem Chip auszustatten und sie im Sinne von Energieeffizienz, Nutzerkomfort und Sicherheit über die vorhandenen Stromleitungen zu vernetzen.
Was bis heute unter der Bezeichnung "smart home" ein Luxusprodukt ist, soll künftig in jedem Haushalt möglich sein. Systeme, die Vergleichbares leisten, sind bislang teuer, groß und schwierig zu installieren. Beim "digitalSTROM"-Chip müssen keine neuen Kabel verlegt, keine Wände aufgerissen oder Funkstationen installiert werden.

Lüsterklemme gegen "Lüsterklemme"
Die wichtigen Funktionen sind auf dem Chip vorbereitet und funktionieren sofort. Er passt in jedes Elektrogerät oder in eine Lüsterklemme. Dadurch hat man die Möglichkeit, die herkömmliche Lüsterklemme gegen die "Digital Strom"-Lüsterklemme auszutauschen. So übernimmt jede Farbe auch Spezialaufgaben. Gelb unterstützt zum Beispiel das Licht, weiß die Haushaltgeräte, blau die Heizung - oder rot den Zugang und Alarm. Sollen alle Geräte eines Raumes oder Hauses zusammenarbeiten, installiert der Elektriker im Sicherungskasten einen Sensor für den entsprechenden Stromkreis - eine Sache von wenigen Minuten, ohne Umbau oder Programmierung. Geräte mit eingebautem Chip tragen später das DS-Ready-Zeichen und lassen sich einfach hinzufügen. Strom sparen kann dann zum Beispiel wie folgt aussehen.

Damit der Postmann nicht mehr zweimal klingelt
Der Lichtschalter steuert die Nachttischlampe auch des schlafenden Partners - und legt zugleich den Fernseher Strom sparend schlafen. Im Kinderzimmer ersetzt der Chip das Babyphon, da er auf Geräusche reagiert. Wenn es beim Nachwuchs laut wird, gehen bei Mama alle Lichter an. Auch der Postmann muss nicht mehr zweimal klingeln, wenn zum Beispiel im Bad der Haartrockner läuft. Der Chip schaltet ihn beim ersten Klingeln einfach aus - wenn gewünscht. Auch ein Kellerlicht, das oft tagelang brennt, schaltet der Chip spätestens nach ein paar Stunden ab. Beim Verlassen eines Raumes oder der Wohnung genügt ein Tastendruck, um alle Strom verbrauchenden Geräte auszuschalten. Inklusive Abzugshaube, Radio, Herdplatte, Bügeleisen, diverser Lampen oder Kaffeemaschine. Auch die Jalousien schließen sich, wenn gewünscht, und die Heizung wird runtergeregelt. Nur den Kühlschrank lässt der Chip weiterlaufen.

Verbraucherschützer sieht Fortschritt
Dr. Holger Krawinkel vom Bundesverband Verbraucherzentrale sieht in diesem System viel Stromsparpotenzial, denn "die Digitalisierung der Haushaltsgeräte ist ein wunderbarer Fortschritt. Gerade wenn energieeffiziente Geräte mit einer digitalen Schaltung versehen sind, also diese Chips einbaut sind, ist der Kaufanreiz für den Verbraucher wesentlich höher", so Dr. Holger Krawinkel "Weil sie dann nicht nur effiziente Geräte bekommen, die Strom sparen, sondern auch solche, die sich preisgünstig betreiben lassen, nämlich immer dann, wann der Strom besonders billig ist."

Komfortabel sparen und billigen Strom nutzen. Die Digitalstrom-Idee wird auch an der TU Berlin in einem vom Bund unterstützten Technologieprogramm getestet. Ein Team um Prof. Dr.-Ing. Sahin Albayrak vom DAI-Labor der TU Berlin hat ein System entwickelt, das Haushaltsgeräten die Kommunikation untereinander ermöglicht und digitalSTROM dort mit einbezieht. Professor Albayrak sieht einen Vorteil für Digitalstrom besonders für Bestandsbauten. "Der Endverbraucher kann relativ einfach ein intelligentes Energiemanagementsystem für sich installieren und nutzen. Wenn ich Digitalstrom nicht hätte, müsste ich das Ganze mit einem Bus-System verkabeln. Wir haben in Deutschland fast 80 Prozent Bestandsbauten. Und man kann nicht ohne Weiteres hingehen und solche Häuser mit Bus-Systemen ausstatten."

2009 soll es im Elektrofachhandel die ersten Chips zum Nachrüsten geben. Die Kosten sollen deutlich unter den bekannten Bus-Systemen liegen.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/ardbauen/sendungen/2008/oktober/081026_2.phtml

Dec 2008
Verkehr in Mannheim
WeiterlesenNeue Linienwege und mehr Fahrten
13 Jahre nach den letzten großen Änderungen des Liniennetzes in Mannheim stehen nun bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH weit reichende Änderungen bevor. Am Sonntag, den 14. Dezember, wird der Fahrplanwechsel in Kraft treten.

Die Stadtbahnlinien 3, 4 und 7 erhalten einen neuen Linienweg; gleichzeitig wird das Taktschema und das Angebot im Nachtverkehr verbessert. Besonders die Linie 4 erfährt eine Aufwertung; mit der Integration der Linie 14 werden erstmals durchgehende Fahrten von Heddesheim und Käfertal bis nach Bad Dürkheim angeboten. Erster Bürgermeister Cristian Specht ist begeistert: "Die Region rückt dadurch noch näher zusammen. Die Menschen können mit dem ÖPNV zum Einkaufen nach Mannheim fahren oder für einen Wochenendausflug in die Pfalz."

Mit den geänderten Taktzeiten reagiert die RNV auf die Anforderungen ihrer Fahrgäste. Die 10-Minuten-Taktung wird ausgedehnt bis 21 Uhr, und die Bedienung an Sonntagen erfolgt alle 20 Minuten. Im Nachtverkehr der neuen Linie 3 fahren zukünftig in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag die Bahnen rund um die Uhr. Zudem werden auf den anderen Linien die Nachtbusverbindungen erweitert und angepasst. Diese Angebotsverbesserungen im Freizeitverkehr findet Specht besonders erfreulich, liegt in diesem Sektor doch das größte Entwicklungspotential. Dennoch: auch die Berufspendler werden nicht vergessen; für sie wurde beispielsweise die Expresslinie 8 eingeführt.

Martin in der Beek, technischer Geschäftsführer der RNV GmbH ist sicher, dass der Fahrplanwechsel für die große Mehrheit der Kunden Verbesserungen bringt. Im Jahr 2008 bediente der RNV 90 Millionen Fahrgäste, 5 Millionen mehr als im Vorjahr. Mit den Änderungen sollen sich die Zahlen noch weiter verbessern. "Unser ÖPNV ist ein echtes Aushängeschild der Metropolregion Rhein-Neckar", lobt Specht. Ein Standortmerkmal, das mit dem neuen Linienplan noch weiter verbessert wird.


Quelle: www.mannheim.de

Aug 2008
Mannheimer Mietspiegel 2008
WeiterlesenWohnungsmieten steigen moderat
Ab Mittwoch, den 22. Oktober, gilt der neue Mietspiegel der Stadt Mannheim, der am 21. Oktober vom Gemeinderat beschlossen wurde und den Bürgermeister Lothar Quast jetzt vorstellte. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ realistisch und aktuell – ein Service für Mieter und Vermieter.

Mietspiegel
„Der Mietspiegel bietet ein großes Stück Rechtssicherheit“, freute sich Bürgermeister Lothar Quast über die 18. Auflage des Werkes, welches nach der Neuordnung der Dezernate erstmals in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Im Mietspiegel wird die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für frei finanzierte Mietwohnungen in Mannheim dargestellt. Er ist somit für rund 115.000 Wohnungen in der Stadt anwendbar. Für die aufgeführten Werte wurde im Juni und Juli 2008 eine Stichprobe von insgesamt 2.409 Mietwohnungen gezogen.

Vorstellung des Mietspiegels
Der Mannheimer Mietspiegel ist ein „qualifizierter Mietspiegel“; er wird seit der ersten Ausgabe 1973 auf wissenschaftlich-statistischer Grundlage erstellt. Interessensvertretungen von Mietern und Vermietern begrüßen dies gleichermaßen, denn der „qualifizierte Mietspiegel“ hat eine besondere Verbindlichkeit, die im Mietrecht festgelegt ist. „Der Mietspiegel sorgt für Transparenz bei Mieterhöhungen und trägt zur Vermeidung überflüssiger rechtlicher Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen Mietern und Vermietern bei.“, sagte Quast. Auch bei der Anmietung bzw. Vermietung einer Wohnung sei der Mietspiegel eine wertvolle Hilfe, da er Richtwerte bezüglich marktgerechter und angemessener Mieten liefert.

Die Durchschnittsmiete der aktuellen Ausgabe beträgt 5,76 Euro/m². 2006 lag dieser Wert noch bei 5,60 Euro/m². Das entspricht einem Anstieg der Durchschnittsmiete von 2,9 %. „Eine moderate Steigerung und eine insgesamt moderate Entwicklung, auch im Vergleich zu anderen Ballungsgebieten“, so Quast. Allerdings erhalten die Nebenkosten, insbesondere die Energiekosten, ein immer größer werdendes Gewicht.

Der Mannheimer Mietspiegel wird als Broschüre herausgegeben. Sie enthält neben den Tabellen wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels, die unbedingt beachtet werden müssen. Die Tabellen wurden von der städtischen Statistikstelle erarbeitet; die konzeptionelle Erarbeitung erfolgte durch den Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung, der auch Herausgeber der Broschüre ist.

Den Mietspiegel erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 6 Euro beim Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung, E 2,15, telefonisch zu erreichen unter den Nummern 0621/293 -7860, -7818 und -7817 oder per E-Mail unter der Adresse wohnen@mannheim.de.

Feb 2008
Gute Nachrichten für Mieter
WeiterlesenBGH kippt Renovierungsklausel
Klauseln im Mietvertrag, die eine fachgerechte Renovierung ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung vorschreiben, sind unwirksam.

Sieg für Mieter vor dem Bundesgerichtshof Durch eine solche Regelung werde der Mieter unangemessen benachteiligt, entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch (BGH, Az. VIII ZR 316/06).

Im konkreten Fall ging es um eine Klausel in einem Standardmietvertrag, wonach die Mieter ihre in Bremen gelegene Wohnung am Ende des Mietverhältnisses fachgerecht renoviert zurückgeben mussten (Endrenovierungsklausel). In der Anlage zum Mietvertrag fand sich unter dem Punkt Zustand der Mieträume sich eine detaillierte Beschreibung, wie die Renovierung zu erfolgen hat: Die Wohnung wird in einem einwandfrei renovierten Zustand übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben. Die Wände sind mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen. Die Türzargen, Fensterrahmen und Heizkörper sind weiß lackiert. Teppichboden ist fachmännisch zu reinigen.

Als die Mieter nach kurzer Zeit wieder ausziehen wollten, bestand der Vermieter auf der kompletten Renovierung, wie es sein Vertrag vorsah. Die Mieter beriefen sich auf den guten Zustand der Wohnung und ließen die Klausel richterlich überprüfen. Amts- und Landgericht hielten die Klausel für zulässig. Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz zugunsten der Mieter. Folge: Sie müssen nicht renovieren.

Zustand der Wohnung entscheidet
Der BGH hatte bereits wiederholt entschieden, dass eine Regelung unwirksam ist, wenn sie den Mieter verpflichtet, die Mieträume beim Auszug, ohne Rücksicht auf die letzte Renovierung und Zustand der Wohnung, renoviert zu übergeben. Die Klausel sei vom durchschnittlichen Mieter eher so zu verstehen, dass die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall frisch renoviert übergeben werden müsse oder jedenfalls keine Wohnspuren zeigen dürfe. Das benachteilige den Mieter unangemessen, so die Richter.


Quelle: Focus online, 2007

Nov 2007
Mietvertrag
WeiterlesenKautionskonten gehören Mieter
MietvertragStuttgart - Wer in eine neue Wohnung zieht, kennt das Verfahren: Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag verlangt der Vermieter die Zahlung einer Kaution - entweder bar auf die Hand, per Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto. Das Geld - oft drei Kaltmieten ohne Nebenkosten - darf der Vermieter aber nicht in die eigene Tasche stecken.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass die Summe angelegt werden muss. Wie das geschieht, können Mieter und Vermieter miteinander aushandeln. Mehr als drei Prozent Zinsen sind dabei meist nicht drin, und nicht selten werden saftige Gebühren fällig. Mieter sind daher gut beraten, mit einem Produktvergleich möglichst viel aus der niedrig verzinsten Kaution herauszuholen.

"Das BGB sagt nur, dass das Geld auf ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist kommen muss", erläutert Michael Sittig von Stiftung Warentest in Berlin. Häufig richten Vermieter ein solches Sparbuch auf ihren Namen ein. Das Guthaben muss in diesem Fall jedoch klar von ihrem sonstigen Vermögen getrennt sein. Nur dann wäre der Betrag im Fall einer Vermieterinsolvenz vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Und obwohl Vermieter jederzeit ohne Zustimmung des Mieters auf das Geld zugreifen können, bleibt der Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses Besitzer des Geldes. Er hat deshalb "Anspruch zu erfahren, wo sein Vermieter das Geld anlegt", erläutert Jürgen Fischer, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.

Zumindest die Nummer des Sparbuchs oder des Kontos sollten Mieter daher kennen. Teilt ein Hauseigentümer diese nicht von sich aus mit, gilt es nachzuhaken, rät Fischer, der auch Vorsitzender des Mieterbunds Schwerin ist. Ein spezielles Mietkautionskonto vereinfacht die Sache. Im Unterschied zum Sparbuch läuft es auf den Namen des Mieters. "Er zahlt die Kaution ein und verpfändet das Konto anschließend seinem Vermieter", schildert Michael Sittig die gängige Praxis.

Vorzüge hat diese Variante vor allem für die Mieter, denn der Vermieter kann zwar wie beim einfachen Sparbuch jederzeit zugreifen, der Mieter wird als Kontoinhaber darüber von der Bank aber informiert. Mieter behalten auf diese Weise den Überblick. Darüber hinaus erzielen Mietkautionskonten in der Regel höhere Zinsen als normale Sparbücher. Für Mieter ist das ein wichtiger Gesichtspunkt: Denn "beim Auszug werden die Erträge der Kaution zugerechnet und stehen dem Mieter zu", erläutert Fischer.

Dennoch bieten viele Banken Mietkautionskonten nur auf Nachfrage an, und die Konditionen sind je nach Institut unterschiedlich. Die Sparkasse Köln-Bonn etwa, das größte kommunal getragene Institut bundesweit, führt sowohl verpfändete Konten als auch Treuhandkonten mit dem Vermieter als Kontoinhaber. "Jedes Sparprodukt ist möglich: vom Sparbuch über Geldmarktsparen bis zu Zuwachssparen", sagt Sprecherin Eva Heymann. Die Verzinsung variiert stark und beträgt je nach Produkt zwischen 0,5 Prozent und annähernd 3,5 Prozent. Kontoeröffnung und -führung sind für alte wie neue Kunden kostenlos.

Die Postbank in Bonn wiederum bietet über ihre Tochtergesellschaft BHW ein Mietkautionskonto in Form eines Bausparvertrags an. Verpfändet wird lediglich die Kaution, unabhängig davon kann der Vertrag weiter bespart werden. Nach Ende des Mietverhältnisses zeigt sich die Postbank flexibel: "Der Mieter kann den Vertrag auf den Vermieter übertragen, ruhen lassen, kündigen, weiter ansparen oder sogar ins neue Mietverhältnis mitnehmen", erläutert Sprecher Ralf Palm.

Sind Mieter knapp bei Kasse, sollten sie sich bei ihrem Geldinstitut nach einer Kautionsversicherung erkundigen. Sie ähnelt einem Ratenzahlungsvertrag. "Der Vermieter bekommt von der Bank eine Bürgschaft, der Mieter zahlt in Raten bei der Bank ab", erläutert Verbraucherschützer Fischer. Allerdings sei das unter dem Strich teurer als die einmalige Barzahlung.

Risikofreudige Mieter und Vermieter können sich dagegen auch für Geldanlagen mit sehr hoher Rendite oder Aktien entscheiden. "Selbst spekulative Anlagen sind zulässig, wenn das gemeinsam vereinbart wird", sagt Fischer. Für Verluste stünden dann beide Seiten gerade, Gewinne verbuche dagegen allein der Mieter.


Quelle: Stuttgarter Zeitung Online, Oktober 2007

Oct 2007
Ortswechsel - Finanzamt hilft bei Umzugskosten
WeiterlesenBei beruflich veranlasstem Ortswechsel kann Aufwand zu Werbungskosten gezählt werden
10.10.2007 HomeCompany Mannheim Ortswechsel: Finanzamt hilft bei Umzugskosten Finanzamt hilft bei Umzugskosten Bei beruflich veranlasstem Ortswechsel kann Aufwand zu Werbungskosten gezählt werden Bei privaten Umzügen werden neuerdings Kosten bis zu 3000 Euro den steuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen zugerechnet. Steuerlich können nur der Aufwand für Arbeits- bzw. Dienstleistungen, nicht auch anteilige Materialkosten berücksichtigt werden. Von den nachgewiesenen Aufwendungen werden 20 Prozent, maximal 600 Euro, von der Einkommensteuerschuld abgezogen. Wie sieht es aber mit der steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten aus, die durch einen beruflich veranlassten Ortswechsel entstehen? Was gilt bei einer örtlichen Veränderung innerhalb einer Gemeinde, die lediglich zu einer Fahrzeitverkürzung führt? Die grundlegenden Regeln sollen hier dargestellt werden.

Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist die berufliche Veranlassung. Sie muss das auslösende Moment für den Umzug darstellen. Private Umstände dürfen dabei nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Bei Unternehmern kann sich die betriebliche Veranlassung aus der Gründung oder Verlegung des Betriebs ergeben. Ein beruflicher Anlass liegt auch dann vor, wenn der Arbeitsplatz- oder Berufswechsel auf dem eigenen Wunsch des Arbeitnehmers beruht. Aufwendungen für einen Wohnungwechsel anlässlich der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit werden ebenfalls akzeptiert. Erfolgt der Umzug in mehreren Etappen werden nur die Aufwendungen für den Bezug der ersten Wohnung am neuen Wohnort anerkannt. Kosten für eine so genannte "Zwischenwohnung" können nur in besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei Bezug einer echten Behelfsunterkunft, Werbungskosten sein.

Ein Wohnungswechsel wird auch ohne einen Arbeitsplatzwechsel als beruflich veranlasst betrachtet, wenn durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich verkürzt wird. Es wird nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich verlangt. Private Motive treten daneben in den Hintergrund, so auch die Finanzverwaltung. Beispiele: Es ist unschädlich, wenn bei einer Wegzeitverkürzung von einer Stunde täglich ein Umzug wegen der Eheschließung von getrennten Wohnorten der Ehepartner in eine gemeinsame Wohnung erfolgt oder der Umzug unter gleichzeitiger Trennung der Ehegatten durchgeführt wird.

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfen die Fahrzeitersparnisse beider berufstätiger Ehegatten bei der Feststellung der Fahrzeitverkürzung weder zusammengerechnet noch saldiert werden (Urteil vom 21. Februar 2006; Az.: IX R 79/01). Der Sachverhalt: Die Ehegatten - er ist als Angestellter in A, sie als Lehrerin in B nichtselbstständig tätig - werden zusammen veranlagt. Im April des Streitjahrs 1997 zogen sie von ihrer gemieteten Wohnung in A in ein Einfamilienhaus in B, das nahe bei der Schule liegt, in der die Ehefrau beschäftigt ist. Sie hatte dieses Haus 1992 erworben und bis zum Umzug vermietet. Vor dem Umzug musste die Frau eine Entfernung von 35 km zurücklegen, um von A nach B zu gelangen, während der Ehemann statt bisher nur vier Kilometer nun 33 km fahren muss, um seine Arbeitsstelle in A zu erreichen. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten ab, indem es die Fahrzeitenveränderungen der Eheleute gegeneinander aufrechnete. Die Bundesrichter akzeptierten dies nicht und erkannten die Aufwendungen des Umzugs voll als Werbungskosten an.

Einem Werbungskostenabzug steht nicht entgegen, wenn anlässlich eines beruflich veranlassten Umzugs ein Eigenheim bezogen wird. Anders sieht es bei folgendem Fall aus: Eheleute, die bisher am selben Ort gearbeitet haben, verlegen ihren Wohnort, da sie am Heimatort des Ehegatten ein Haus gebaut haben. Ein Ehegatte nimmt im Zuge des Umzugs am neuen Ort eine Arbeitsstelle an. Die Umzugskosten sind hier keine Werbungskosten, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Beim Umzug innerhalb einer Großstadt kann nach der Rechtsprechung eine ausreichende berufliche Veranlassung vorliegen, wenn sich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um neun Kilometer verkürzt, und sich zusätzlich die arbeitstägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringert. Bei einem Ortswechsel, ohne dort bereits einen Arbeitsplatz zu besitzen oder fest in Aussicht zu haben, kann der Umzugsaufwand steuerlich nicht anerkannt werden, da es an der erforderlichen konkreten und unmittelbaren Beziehung zwischen Aufwand und den später zu erzielenden Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit fehlt.

Erwartet ein Arbeitnehmer eine angekündigte Versetzung, die dann aber aus unvorhersehbaren Gründen nicht zu Stande kommt, sind Umzugskosten absetzbar. Letzteres gilt auch dann, wenn die bisherige Fahrt zur Arbeitsstätte im Alter oder aus gesundheitlichen Gründen zu beschwerlich geworden ist oder wenn sich durch den Umzug auch die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern.


Quelle: Mannheimer Morgen, 29. September 2007

Sep 2007
Wohnungsmarkt
WeiterlesenMietpreise ziehen wieder an
Erstmals seit Jahren steigen die Mieten wieder, besonders im Süden, wo Mieter einen Euro je Quadratmeter mehr zahlen als der Bundesdurchschnitt.

Die Mietpreise in Deutschland bewegen sich wieder, und zwar nach oben. In diesem Jahr kostet eine 65-Quadratmeter-Wohnung durchschnittlich 1,6 Prozent mehr Miete als im Vorjahr. Das zeigt der Mietspiegelindex 2007 des Hamburger Forschungs- und Beratungsunternehmens F+B.

Die Entwicklung verläuft demnach regional unterschiedlich. Besonders hoch fiel das Plus in Süddeutschland aus: In Bayern und Baden-Württemberg stiegen die Mieten um 3,6 Prozent. In den beiden Bundesländern kostet ein Quadratmeter zur Miete derzeit 6,97 Euro.

Das Mietniveau im Süden der Republik liegt damit um mehr als einen Euro über dem bundesweiten Durchschnitt von 5,81 Euro. Nur knapp über dem nationalen Mittel liegen die Mieten in den nördlichen Bundesländern: Der Quadratmeter kostet dort aktuell 5,86 Euro im Monat. Am günstigsten sind Mietwohnungen in Ostdeutschland (5,17 Euro/Quadratmeter).

München 70 Prozent teurer als Berlin
Die bundesweit teuerste Mieterstadt ist mit deutlichem Abstand München. Bewohner der bayerischen Hauptstadt zahlen monatlich 9,41 Euro je Quadratmeter. Damit sind die Mieten in München 70 Prozent teurer als die von Berlin, wo der Quadratmeter durchschnittlich 5,58 Euro im Monat kostet.

Auf München als Stadt der Rekordmieten folgen Köln mit einer Durchschnittsmiete von 7,44 Euro, Frankfurt/Main mit 6,97 Euro und Hamburg mit 6,91 Euro je Quadratmeter. Am anderen Ende der Skala stehen ostdeutsche Städte, von denen keine den nationalen Mittelwert erreicht. In Dresden wenden die Mieter im Durchschnitt 5,40 Euro je Quadratmeter im Monat auf, die Erfurter und Schweriner kommen mit etwas weniger aus (5,36 Euro/Quadratmeter).

Unterschiede je nach Baualter
F+B weist auch auf Unterschiede zwischen einzelnen Wohnungstypen hin. Bei Wohnungen im Westen gelte grundsätzlich die Regel, dass die Miete umso höher ausfällt, je jünger das Gebäude ist. Dagegen seien im Osten viele sanierte Altbaubestände mittlerweile teurer als Wohnungen, die zu DDR-Zeiten gebaut wurden. Erst Neubauten seit der Wende kosten wieder mehr.

Der jährlich erscheinende F+B-Mietspiegelindex zeigt regionale Unterschiede der Mieten in Deutschland sowie ihre Langzeitentwicklung. Das Forschungs- und Beratungsunternehmen archiviert Mietspiegeldaten seit 1995. Grundlage für die Untersuchungen sind Mietpreisübersichten aller deutschen Städte ab 20 000 Einwohner.


Quelle: Focus Online, 26. Septmeber 2007

Sep 2007
Wohnlage
WeiterlesenBei der Miete wird die Lage immer wichtiger - Heidelberg
Es ist schon komisch: Da ist ausgerechnet das mietmäßig teuere Pflaster Heidelberg mit der "Badgasse" die billigste Adresse im Städtemonopoly (siehe Seite "Metropolregion"), und am selben Tag zeigt der ab 1. Oktober gültige neue Mietspiegel, dass seit 2005 die Heidelberger Durchschnittsmiete pro Quadratmeter um knapp zwei Prozent auf stolze 7,40 Euro gestiegen ist. Das liegt immerhin unter der allgemeinen Preissteigerung. Alle zwei Jahre will die Stadt wissen, wie viel die Leute für ihre Wohnung bezahlen, und aus den Daten wird dann der Heidelberger Mietspiegel, der gestern vorgestellt wurde, erstellt. Und das ist für Mieter wie Vermieter wichtig, um herauszufinden, was man für seine Wohnung üblicherweise bezahlen muss oder verlangen darf.

Die interessanteste Botschaft: Neben der Ausstattung und dem Alter der Wohnung wird deren Lage in einer "Mietspiegelzone" immer wichtiger, für die der Mietspiegel sogar einen Zuschlag vorsieht (siehe Grafik, ausgehend vom günstigsten Stadtteil). Der Kluft zwischen der gesuchtesten "Zone", momentan ist es das östliche Neuenheim, und der am wenigsten attraktiven, momentan: Emmertsgrund, beträgt stolze 47 Prozent für eine vergleichbare Wohnung. Die Mieten in den gesuchten "Zonen" im Norden und in der Mitte stiegen also steil an, und die Kluft des "Stadtteilzuschlags" wird immer größer: 2005 lag er noch bei 34 Prozent (damals war der Boxberg der am wenigsten attraktive).

Im Emmertsgrund wurde sogar im Vergleich zum letzten Mietspiegel von 2005 das Wohnen sogar tendenziell billiger. Das lässt für Baubürgermeister Raban von der Malsburg nur einen Schluss zu: "Die Lage einer Wohnung hat mittlerweile eine überragende Bedeutung für den Preis." Das gilt sogar noch stärker, wenn Leute eine Eigentumswohnung oder Baugrund suchen, da wird in den nachgefragten Stadtteilen das Sechsfache im Vergleich zu vergleichbaren Wohnungen oder Grundstücken "am Berg" gezahlt.

Die Zahlen kann man natürlich auch anders interpretieren. Für Christoph Nestor vom Mieterverein ist der jetzige Mietspiegel ein Beleg dafür, dass die Stadt weiter unter einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum leidet. Hans-Jürgen Klöppel von der Hausbesitzervereinigung Haus und Grund sieht es anders: In der Stadt insgesamt gibt es keinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, er ist nur in den gesuchten Stadtvierteln knapp.

Und noch ein Trend: Wohnungen in ganz alten Häusern (100 Jahre und älter) und in ganz neuen werden tendenziell teuerer, auch ein Zeichen dafür, dass die meisten Altbauten nun saniert sind und über eine entsprechende Ausstattung verfügen. Sorgenkinder werden langsam die Wohnungen aus den 60ern und 70ern.

Das sind generelle Trends. Die Miete einer jeden Wohnung hängt aber auch von anderen Faktoren ab, wie zum Beispiel ob es einen Garten gibt, ob sie an einer Verkehrsachse liegt, ob Industrie in der Nähe ist oder ob es sich um ein Hochhaus handelt. Dafür kann ein Zu- oder Abschlag von bis zu 22 Prozent verlangt werden.

Zwar ist ein Mietspiegel dazu da, um die Kaltmiete einer individuellen Wohnung im Heidelberger Stadtgebiet zu bestimmen, aber aus dem Datenmaterial lässt sich aber auch die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter in den einzelnen Stadtteilen errechnen. Und die sieht 2007 so aus (mit der prozentualen Veränderung zu 2005):

Heidelberg gesamt: 7,40 Euro plus 1,9 %
Schlierbach: 7,72Euro plus 4,2 %
Altstadt: 8,37 Euro plus 10,2 %
Bergheim: 7,78 Euro minus 0,3 %
Weststadt: 7,59 Euro plus 2,1 %
Südstadt: 7,35 Euro minus 7,1 %
Rohrbach: 7,12 Euro minus 0,5 %
Kirchheim: 6,90 Euro plus 0,6 %
Pfaffengrund: 5,89 Euro plus 1 2,1 %
Wieblingen: 6,20 Euro minus 2,3%
Handschuhsheim: 7,90 Euro plus 1,9 %
Neuenheim: 8,39 Euro plus 4,0 %
Boxberg: 5,42 Euro plus 7,0 %
Emmertsgrund: 5,84 Euro minus 15,7 %
Ziegelhausen: 7,28 Euro minus 0,6 %
Info: Den Mietspiegel gibt es in den Bürgerämtern für fünf Euro als Broschüre oder als CD (zehn Euro, inklusive Mietspiegelrechner). Ab 1. Oktober gibt es den Mietspiegelrechner auch im Internet unter www.heidelberg.de zum Herunterladen.


Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung, 19.09.2007

Sep 2007
Nebenkostenabrechnung
WeiterlesenKein Anspruch auf Kopien
Mieter sollten weiter um die Zusendung der Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung bitten, um diese zu prüfen. Ein grundsätzliches Recht auf die Zusendung solcher Kopien hätten Mieter zwar nicht, geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch hervor. "Wenn der Vermieter eine Zusendung verweigert, heißt das aber doch nur, dass er etwas zu verbergen hat", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

Bislang ist es laut Mieterbund gängige Praxis, dass Vermieter die Kopien gegen Kostenrückerstattung durch den Mieter versenden, wenn dieser das wünscht. Grundsätzlich verlangen können Mieter das aber nicht, entschied der BGH in Karlsruhe (Az.: VIII 78/05). Vermieter könnten sie vielmehr darauf verweisen, die Belege im Büro der Verwaltung einzusehen.

Eine Ausnahme in dem Fall gilt laut BGH nur dann, wenn der Weg in das Büro des Vermieters dem Mieter unzumutbar ist. Nach Worten von Ropertz ist das der Fall, wenn sich das Büro nicht am Wohnort des Mieters befindet oder der Weg dem Mieter aufgrund körperlicher Gebrechen nicht zumutbar sei. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zusendung von Kopien nur bei Sozialwohnungen.

Quelle: Mannheimer Morgen, 07. September 2007

Jan 2007
Das Treppenhaus gehört allen Mietern
WeiterlesenNachbarn müssen in der Regel Geh-Hilfen im Flur akzeptieren, Fahrräder aber nicht
Das Treppenhaus gehört allen MieternIm Hausflur versperren Kinderwagen den Weg, im ersten Stock hat jemand einen Schuhschrank aufgestellt, auf dem weiteren Weg verzieren Blumen das Treppenhaus: Solche Fälle sind häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Die Grundregel lautet: Ein Recht auf eine besondere Nutzung der Gemeinschaftsfläche haben Mieter nicht. So strikt, dass jeder Kinderwagen aus dem Flur verbannt werden müsste, ist das Recht aber nicht.

"Das Treppenhaus steht allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung", sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Aus diesem Grundsatz folge, dass normalerweise keine Fahrräder in den Hausflur gestellt werden dürfen. "Das muss niemand akzeptieren, dass man sich erst an einem Fahrrad vorbeidrücken muss."

Etwas anderes gelte aber für Kinderwagen und Geh-Hilfen, erläutert Ropertz. Diese dürften Mieter in der Regel im Hausflur abstellen - auch hier gelte aber, dass für andere Mieter noch Platz bleiben muss, gut in ihre Wohnung zu gelangen. "Im Zweifel muss man die Interessen der Beteiligten gegeneinander abwägen."

An einem Beispiel erklärt Ropertz, was das heißen kann: Wenn eine Mutter mit ihren Kindern und dem Einkauf in ein höheres Stockwerk muss, dann könne sie für eine gewisse Zeit das Verständnis der anderen Mieter erwarten, wenn sie einen Kinderwagen im Treppenhaus abstellt. Wenn es aber einen Fahrstuhl gibt, dann habe sie eher kein Recht, den Wagen im Eingangsbereich abzustellen.

Möbel haben nach Ropertz' Worten im Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen. Aber auch hierbei gebe es Ausnahmen: Wenn ein Vermieter es jahrelang duldet, dass ein Mieter im obersten Stockwerk einen Schrank aufstellt, dann könne diese Nutzung zulässig sein.

"Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Überdekoration mit Blumentöpfen im gemeinsam genutzten Bereich", sagt der Rechtsanwalt Peter Jürgens. Er vertritt den Interessenverband Mieterschutz in Hannover. Laut Jürgens muss meist der Vermieter eingeschaltet werden, wenn sich zwei Mieter streiten. Der Grund: Wenn jemand das Treppenhaus über Gebühr in Anspruch nimmt, habe zunächst der Vermieter einen Anspruch auf Entfernung der störenden Gegenstände.

Nach Jürgens' Worten können sich Mieter nur innerhalb der eigenen Wohnung frei nach ihrem Geschmack entfalten. Auch auf Plakate an der Wohnungstür dürften Mieter nicht bestehen, wenn es Widerspruch von anderen gibt. "Ich würde raten: im Zweifelsfall lieber weglassen."

Solche Zweifelsfragen könne der Vermieter durch eine Hausordnung lösen, sagt der Geschäftsführer des Eigentümervereins Haus & Grund Deutschland, Kai H. Warnecke. Wenn die Regeln der Hausordnung in den Mietvertrag aufgenommen werden, bestehe für alle Mieter Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Keinesfalls dürften Mieter aber daraus, dass bestimmte Dinge nicht ausdrücklich durch die Hausordnung verboten sind, den Schluss ziehen, sie seien erlaubt.

Warnecke rät Mietern, die sich durch ihren Nachbarn gestört fühlen, gravierende Verstöße zu dokumentieren. Letztlich müsse schließlich der Vermieter des störenden Mieters durchsetzen, dass dieser sich an die Regeln hält. Doch der Vermieter, der sich in vielen Fällen nur selten im Haus aufhält, habe kaum Möglichkeiten, das Fehlverhalten etwa vor Gericht zu beweisen. "Es geht natürlich nicht um eine gegenseitige Überwachung. Aber wenn es ein schlimmes Fehlverhalten gibt, sollte ich das aufschreiben", sagt Warnecke.


Quelle: Mannheimer Morgen, 14. September